Tierpark-Ordnung
Liebe Gäste,
wir freuen uns, Sie als Besucher im Tierpark Sababurg begrüßen zu dürfen!
Um Ihnen und allen anderen Gästen einen schönen Aufenthalt zu ermöglichen und aus Rücksichtnahme auf unsere Tiere, bitten wir Sie die nachstehenden Regelungen zu beachten:
Vielen Dank, dass …
… Sie Ihre Eintrittskarte so lange aufheben, bis Sie den Tierpark wieder verlassen.
… Sie die Anweisungen des Tierparkpersonals beachten.
… Sie nur die ausgeschilderten Wege benutzen und Sie in den Kontakt anlagen auf den Wegen bleiben.
… Sie nicht in die Gehege greifen und keine Gehegeabsperrungen übersteigen.
Im Interesse unserer Tiere ist es wichtig, dass …
… Sie Abfälle in die aufgestellten Körbe werfen oder wieder mit nach Hause nehmen.
… Sie unsere Tiere nicht stören oder bedrängen und jede Aufregung der Tiere vermeiden.
… Sie jeglichen Lärm vermeiden.
… Sie nur das im Tierpark erworbene Futter verwenden und nur die Tiere füttern, die auf den Tüten ausdrücklich genannt werden.
Bitte beachten Sie, dass ….
… Fahrräder nicht in den Park mitgenommen werden dürfen.
… Hunde kurz angeleint bleiben müssen und nicht in die Kontaktgehege dürfen.
… Hundekot aufgesammelt werden muss. Beutel können an den Kassen und im Shop erworben werden.
… Grillen nur nach Voranmeldung und an den ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt ist.
… Eltern, Lehrer und Betreuer ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahrnehmen.
… Sie den gesamten Tierpark und seine Einrichtungen auf eigene Gefahr nutzen und Eltern für ihre Kinder haften.
… Ihre Fotos und Videos nur privat und nicht kommerziell genutzt werden dürfen.
… Tageskarten beim Verlassen des Parks ungültig werden.
Darf ich im Tierpark Cannabis konsumieren?
Ein Großteil unserer Gäste besteht aus Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Unsere kleinen Tierpark-Freunden zuliebe, möchten wir Euch höfflich darauf hinweisen, dass das Konsumieren von Cannabis* auf unserem gesamten Betriebsgelände nicht gestattet ist. Wir behalten uns vor, bei Verstoß einen Parkverweis auszusprechen. Vielen Dank für Eure Rücksicht.
*CanG, Kapitel 2, §5, Absatz 1: Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten
Stand: 06. November 2024